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Language: de

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Aktuell - wissenswert - gewinnbringend

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Steuernews-TV

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Wie werden Aufwendungen für einen Pkw-Stellplatz steuerlich berücksichtigt?

00:00:10.600 --> 00:00:16.400
Mietkosten für einen beruflich veranlassten Pkw-Stellplatz stellen im Regelfall Werbungskosten

00:00:16.400 --> 00:00:21.960
dar. Fallen diese anlässlich einer doppelten Haushaltsführung an, war bislang strittig,

00:00:21.960 --> 00:00:27.000
ob die Aufwendungen zu den auf 1.000,00 Euro pro Monat begrenzten abzugsfähigen

00:00:27.000 --> 00:00:33.680
Unterkunftskosten zählen. Der Bundesfinanzhof hat dies verneint. Aufwendungen für die Anmietung

00:00:33.680 --> 00:00:39.000
eines Stellplatzes stellen keinen tatsächlichen Aufwand für die Nutzung der Unterkunft dar.

00:00:39.000 --> 00:00:42.360
Steuerpflichtige können diese Mietkosten zusätzlich zu den

00:00:42.360 --> 00:00:47.480
Unterkunftskosten als Werbungskosten aus doppelter Haushaltsführung geltend machen.

00:00:47.480 --> 00:00:52.560
In einem anderen Fall, den der BFH zu entscheiden hatte, ging es um die Frage,

00:00:52.560 --> 00:00:58.560
ob eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer selbst gezahlte Stellplatzkosten für einen

00:00:58.560 --> 00:01:03.760
Firmen-Pkw am Arbeitsplatz von dem mittels Ein-Prozent-Methode ermittelten geldwerten

00:01:03.760 --> 00:01:11.160
Vorteil aus der Pkw-Nutzungsüberlassung abziehen darf. Dies hat der BFH verneint. Stellplatzkosten

00:01:11.160 --> 00:01:16.160
sind immer als eigenständiger geldwerter Vorteil zu bewerten und zu besteuern und

00:01:16.160 --> 00:01:24.560
mindern den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzungsüberlassung nicht.

00:01:24.560 --> 00:01:27.157
Das war es von uns und Steuernews-TV.

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Alle Informationen finden Sie wie immer auf unserer Website.

